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FKK - Naturisten - Hotel
Rosengarten

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Hausordnung

Das Naturisten - Hotel - Rosengarten ist eine Erholungseinrichtung für Menschen, welche den Naturismus und die Freikörperkultur leben und die ausschließlich in Nacktheit Ihre Freizeit bei Sport, Spiel und geselligem Zusammensein unter Gleichgesinnten hier verbringen wollen. Das Hotel wird im Winter auf ca. 26° Grad beheizt, um auch in der kalten Jahreszeit den Naturismus zu leben.

1.

Der Zutritt zum Hotel ist ausschließlich Anhängern der Naturisten- und  Freikörper- kulturbewegung gestattet.
 

2.

Mit Betreten der Hotelanlage erklärt sich der Gast mit der Hausordnung einverstanden.
Diese ist für Jeden verbindlich und im Interesse aller Gäste unbedingt einzuhalten.
 

3.

In der Hotelanlage ist jeder Gast zur Nacktheit verpflichtet und lebt dies auch.
 

4.

Im Interesse aller und der Hygiene dürfen Sitz- und Liegemöglichkeiten nur mit Sitz- oder Liegehandtuch als Unterlage benutzt werden.
 

5.

Jeder Gast ist im Interesse aller verpflichtet, die Hoteleinrichtung sauber zu halten.
 

6.

Jeder Gast hat sich so zu verhalten, das niemand sexuell belästigt wird.
 

7.

Sexuelle Handlungen sind in den von allen Gästen erreichbaren Räumen strikt untersagt.
 

8.

Während des Aufenthalts im Hotel haben Eltern eine besondere Aufsichtspflicht und haften uneingeschränkt für Schäden, die Ihre Kinder verursachen.
 

9.

Kinder unter 5 Jahren dürfen den Wellnessbereich sowie die Sauna und das Schwimmbad nicht ohne elterliche Aufsicht betreten oder benutzen.
 

10.

Radios und Fernsehgeräte sowie andere lärmintensive Gerätschaften sind so zu nutzen,     das andere Gäste nicht belästigt werden
 

11.

In den Gängen des Hotels ist Mittags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Abends ab 22:00  Uhr bis Morgens 7:00 Uhr unbedingt Ruhe zu halten, damit andere Gäste nicht gestört  werden.
 

12.

Fotografieren und filmen ist ausschließlich mit Zustimmung der zu fotografierenden        Personen gestattet.
 

13.

Rauchen ist in den gekennzeichneten Zimmern und dafür gekennzeichneten Räumen        erlaubt. Im Speisesaal ist absolutes Rauchverbot.
 

14.

Hunde sind im Haus und auf dem Gelände zugelassen, wenn sie vom Halter beaufsichtigt werden. Es ist verboten, sie frei oder unbeaufsichtigt auf dem Gelände laufen zu lassen. Der Halter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Tieres einzusammeln und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Im gesamten Wellnessbereich sind Tiere aller Art verboten.
 

Verstöße gegen diese Hausordnung, besonders gegen Punkt 6 und 7, haben den sofortigen Verweis, unter in Rechnungs- stellung der gebuchten Tage, aus dem Hotel zur Folge.
 

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